Bergungskostenversicherung für Einzelmitglieder der Höhlenrettung
TüBINGEN Die Höhlenrettung Baden-Württemberg e.V. kann ab dem 1. Januar 2007 ihren Einzelmitgliedern eine Bergungskostenversicherung für Höhlen-. Berg- und Skiunfälle anbieten. Das teilt die Organisation mit.
Abgedeckt seien Such- und Bergekosten inklusive Flugrettungskosten. Auch wenn der Versicherte in Wassernot gerate, gebe es Kostendeckung. Die Deckungsumme betrage maximal 14.000 Euro pro Person und gelte europaweit, heißt es in er Mitteilung der Höhlenrettung. Der Beitrag betrage jährlich 13 Euro, versichert seien damit der Einzahler, sein Ehepartner bzw. Lebensgefährte sowie die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren.
Bedingung für diese Versicherung, so der Geschäftsführer der Höhlenrettung, sei eine Einzelmitgliedschaft bei der Höhlenrettung Baden-Württemberg e.V. Interessenten wenden sich bitte an maier_a at hotmail.com (at = @)