Die in Vereinen und Verbänden organisierten Höhlenforscher haben erkannt, dass der zunehmende Andrang auf unsere Höhlen auch zu nachhaltigen Veränderungen des Biotops „Höhle“ führen kann. Jeder Normalbürger kann, ohne allzu großen Aufwand, sich höhlen taugliche Ausrüstungen zulegen und die geheimnisvolle Welt der Höhlen auf eigene Faust aufsuchen. Dabei nehmen sensible Höhlenbereiche bei stark begangenen Höhlen Schaden. Der Verband der Deutschen Höhlen- und Karstforscher hat daher zusammen mit den Höhlenverbänden von Österreich und der Schweiz eine Ethikrichtlinie erarbeitet, deren Einhaltung den Erhalt der Schönheit und Natürlichkeit unserer Höhlen auf längere Zeit gewährleistet.
Folgende 6 Verhaltensweisen sind aus dieser Ethikrichtlinie für uns abzuleiten:
1. Nach dem Motto „Nimm nichts mit“ sind keine Höhleninhalte wie Tropfsteine oder Knochen aus der Höhle zu entfernen.
2. Eine Höhle ist kein Sportobjekt in welchem Schnelligkeit und Geschick gemessen wird. Bei sportlichen Tätigkeiten kann eine Person auf die sensible Höhlenumgebung keine Rücksicht mehr nehmen.
3. Nach dem Motto „Lass nichts zurück“ sind keine Abfälle wie Verpackungen, Batterien oder Altkarbid in der Höhle zurückzulassen. Auch Speisereste und Fäkalien bleiben im Höhlenbiotop lange erhalten. Giftstoffe können zudem noch das Grundwasser erreichen.
4. In einer Höhle muss nicht jeder Winkel betreten werden. In sensiblen Höhlenbereichen wird von den betreuenden Höhlenvereinen ein „Forscherweg“ mit Trassierband markiert, um Bodenformationen und Sinterbildungen zu schützen.
5. Passe die Gruppengröße an die Höhle an und mute nicht einer Höhle mit sensiblen Bereichen eine „Völkerwanderung“ zu. Das Höhlenerlebnis ist bei Gruppen von mehr als 10 Leuten kaum noch gegeben.
6. Nach dem Motto „Schlag nichts tot“ sind keine in Höhlen lebenden oder überwinternden Tiere aus der Höhle zu entfernen, zu töten oder deren Lebensraum und Lebensstätten zu zerstören. Dies gilt insbesondere für die Fledermäuse. Zum Schutz der Fledermäuse hat der Gesetzgeber das Betreten der Höhlen in der Zeit vom 15. November bis zum 15. April verboten.
Bei manchen Höhlen haben die betreuenden Höhlenvereine ganzjährige Verschlüsse angebracht. Damit soll verhindert werden, dass unerfahrene Höhlenbesucher Schaden an den sensiblen Höhlenbereichen anrichten. Solche Schäden geschehen oft nicht aus Absicht, sondern aus Unkenntnis.
Wer Kontakt mit diesen Vereinen aufnimmt und bei einer Nutzen bringenden Aktion mitmacht, hat auch die Möglichkeit diese Höhlen kennen zu lernen.
[Stand: 06/2004]
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